Steuerberaterkanzlei Andreas Sauerbeck

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Bilanzen- und Gewinnermittlungen

Erstellen von Jahresabschlüssen nach Handelsrecht und Steuerrecht oder von steuerlichen Gewinn- bzw. Überschussrechnungen.

Dies ist unabhängig von der Rechtsform möglich für natürliche Personen (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter), Personengesellschaften (Handelsgesellschaften, BGB-Gesellschaften, Erbengemeinschaften), Vereine oder sonstige Körperschaften (GmbH).

Führen der Anlagenbuchhaltung einschließlich der Nutzung möglicher Wahlrechte zur Abschreibungssteuerung. Fertigen von Vermögensübersichten und betriebswirtschaftlichen Einschätzungen für Kreditinstitute oder Versicherungen.