Steuerberaterkanzlei Andreas Sauerbeck (Druckversion)
Bilanzen- und Gewinnermittlungen
Erstellen von Jahresabschlüssen nach Handelsrecht und Steuerrecht oder von steuerlichen Gewinn- bzw. Überschussrechnungen.
Dies ist unabhängig von der Rechtsform möglich für natürliche Personen (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter), Personengesellschaften (Handelsgesellschaften, BGB-Gesellschaften, Erbengemeinschaften), Vereine oder sonstige Körperschaften (GmbH).
Führen der Anlagenbuchhaltung einschließlich der Nutzung möglicher Wahlrechte zur Abschreibungssteuerung. Fertigen von Vermögensübersichten und betriebswirtschaftlichen Einschätzungen für Kreditinstitute oder Versicherungen.