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Steuerberaterkanzlei Andreas Sauerbeck (Druckversion)

Lohn- und Finanzbuchhaltung

Elektronischer Datenaustausch ist über ein Internetportal möglich.

Laufende Fertigung von Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldungen (Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherung) sowie der internen Auswertungen (offene Rechnungsposten, betriebswirtschaftliche Auswertungen).

Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen können nach Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden und so als unternehmerisches Führungsinstrument dienen. Die Verwaltung der offenen Posten unterstützt das Cash-Management.

Zusätzlich zur Finanzbuchhaltung kann eine Kostenrechnung geführt werden. Auch konsolidierende Buchhaltung ist möglich.

In der Buchhaltung sind unterschiedliche Formen der Arbeitsteilung zwischen Mandant und Steuerberater wählbar. Wenn Sie dies wollen und über fachlich ausgebildetes Personal verfügen, können Sie die gesamte Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung selbst durchführen; in diesem Fall kann es hilfreich sein, wenn Sie die selbe Buchhaltungssoftware verwenden, wie mein Büro.

Als mittlere Variante können Sie zum Beispiel allein die Finanzbuchhaltung als Auftrag vergeben.

Als maximale Variante können Sie die gesamte Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung auslagern; in diesem Fall reichen Sie Belege her und erhalten die Anmeldungen sowie Auswertungen zurück.

http://sauerbeck-stb.de/leistungen/lohn-und-finanzbuchhaltung/