Steuerberaterkanzlei Andreas Sauerbeck (Druckversion)
Steuererklärungen
Fertigen der gesetzlich vorgeschriebenen privaten und betrieblichen Steuererklärungen für natürliche Personen, Personengesellschaften Vereine und Körperschaften.
Nachfolgend Prüfung der Steuerbescheide der Finanzverwaltung und ggf. Führung des Rechtsbehelfsverfahrens. Gefertigt werden alle Steuererklärungen von der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer über die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bis zur Erbschaftsteuer.
Möglich ist die vollständige Übernahme der Korrespondenz mit der Finanzverwaltung.